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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausschluss aus dem Verein
von: Lutz-G ()
Datum: 14.03.2024

Hallo,

In der Satzung heißt es:
"Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden
wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen und undisziplinierten Verhaltens."

Wie verhält es sich, wenn durch eine Unterschriftensammlung der Mitglieder der Ausschluss eines Mitgliedes, eben wegen mehrfacher o.g. Verstöße, gefordert wird?
Gesetzt den Fall, die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins, beschließt den Ausschluss.
Wie hätte der Vorstand hier zu handeln?
Wäre der Beschluss der MV bindend (und ausreichend) oder müsste der Vorstand den/ die Ausschlussgründe näher untersuchen und/ oder begründen?

Gruß Lutz

Re: Ausschluss aus dem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2024

Die Satzungsregelung gibt die Zuständigkeit für den Ausschluss an den Vorstand. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung ist also rechtlich nicht bindend (weder für das auszuschließende Mitglied noch für den Vorstand). Damit läge ein Verfahrenfehler vor, der den Ausschluss unwirksam macht.
Wie bei jeder Vereinstrafe gelten die üblichen Verfahren, also insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör. Das darf nicht umgangen werden, sonst wäre der Ausschluss rechtlich leicht anfechtbar.
Wegen der Satzungsregelung kann die MV den Ausschluss nur anregen, ihn aber nicht wirksam beschließen. Das ist Sache des Vorstands.

Re: Ausschluss aus dem Verein
von: Lutz-G ()
Datum: 14.03.2024

Vielen Dank für die schnelle Antwort.