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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Satzungsregelung gibt die Zuständigkeit für > den Ausschluss an den Vorstand. Ein Beschluss der > Mitgliederversammlung ist also rechtlich nicht > bindend (weder für das auszuschließende Mitglied > noch für den Vorstand). Damit läge ein > Verfahrenfehler vor, der den Ausschluss unwirksam > macht. > Wie bei jeder Vereinstrafe gelten die üblichen > Verfahren, also insbesondere der Anspruch auf > rechtliches Gehör. Das darf nicht umgangen werden, > sonst wäre der Ausschluss rechtlich leicht > anfechtbar. > Wegen der Satzungsregelung kann die MV den > Ausschluss nur anregen, ihn aber nicht wirksam > beschließen. Das ist Sache des Vorstands.
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