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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlussfassung
von: TD ()
Datum: 13.03.2024

Derzeit wird von einzelnen Mitgliedern die Handlungsfreiheit des Vorstandes infrage gestellt. Der Vorstand würde nicht satzungskonform handeln. Die Satzung wurde im letzten Jahr mit Unterstützung eines Mitgliedes überarbeitet. Der Vorstand hat sich Unterstützung im Fundraising geholt, damit die finanzielle Situation des Vereins auch nachhaltig gesichert werden kann. Nun kommen aber von Mitgliedern Äußerungen gegenüber dem Vorstand auf wie „…….bedarf die Unterstützung des Vorstandes u.a. für das Thema Fundraising einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Wortlaut: „Ohne Mitgliederversammlung keine Legitimation!“ oder bei einem weiteren Sachverhalt -Prüfung durch initiative Transparente Zivilgesellschafft- wird ebenfalls ein Vorstandsbeschluss gefordert. Das sorgt innerhalb des Vorstandes für Verwirrungen und Unsicherheiten in Bezug auf die Handlungsfreiheit sowie die Rechte und Pflichten des Vorstandes sowie auf den Umfang des Mitspracherechtes von Mitgliedern bei der Vorstandsarbeit. Das Thema Fundraising und Sicherstellung der Finanzen ist als klare Kernaufgabe der 1. und 2. Vorsitzenden geregelt.

Re: Beschlussfassung
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2024

Hier lautet der Grundsatz: Der Vorstand darf nur Geschäfte im "gewöhnlichen Geschäftskreis" ohne Zustimmung der MV tätigen. Wenn der erteilte Auftrag einen nennenswerten finanziellen Umfang hat und es bisher keine solche Aufträge gab, muss die Zustimmung der MV vorliegen.

Re: Beschlussfassung
von: TD ()
Datum: 14.03.2024

Ok, nur zu meinem Verständnis. Die Unterstützung bezieht sich auf die Akquise von Fördermöglichkeiten und dem ausfüllen von Förderanträgen. Bevor die Person, die uns darin unterstützt Bedarf es einen MV Beschluss?

Die Prüfung durch die ITZ Bedarf auch einen MV - Beschluss?

Re: Beschlussfassung
von: TD ()
Datum: 14.03.2024

Vielleicht noch ein Hinweis: Die Unterstützung erfolgt ehrenamtlich und ist mit keinen Kosten verbunden.

Re: Beschlussfassung
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2024

Wenn die Hilfe kostenlos ist, kann das kein Haftungsfall werden. Die Mitgliederversammlung hat also keinen Hebel, das dem Vorstand zu verbieten. Sie kann ihn allenfalls abwählen, aber dass kann sie immer.

Re: Beschlussfassung
von: TD ()
Datum: 14.03.2024

Vielen lieben Dank, dass hilft uns enorm.