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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier lautet der Grundsatz: Der Vorstand darf nur > Geschäfte im "gewöhnlichen Geschäftskreis" ohne > Zustimmung der MV tätigen. Wenn der erteilte > Auftrag einen nennenswerten finanziellen Umfang > hat und es bisher keine solche Aufträge gab, muss > die Zustimmung der MV vorliegen.
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