Re: Rücktritt der gesamten Spartenleitung
von: pfeffer ()
Datum: 07.03.2024
"Alle wollen kommissarisch weiter machen, aber aus der Verantwortung raus."
Die Idee ist aus juristischer Sicht eher belustigend. Weil sich der rechtliche Status (besonders auch hinsichtlich der Haftung) faktisch nicht ändert. Ein Weitermachen ohne Verantwortung gibt es nicht.
Die Frage kann also einzig sein: Welche Haftungsrisiken sind das? Im Innenverhältnis kann der Verein diese Risiken mindern, im Außenverhältnis nur eingeschränkt.
Zum Verständnis: Eine kommissarische Besetzung meint üblicherweise eine Bestellung der entsprechenden Organe auf anderem Weg als der sonst üblichen Wahl durch die Versammlung. In aller Regel geht es hier um eine Selbstergänzung des Vorstands. Es geht also nur die Form der Bestellung, nicht um den rechtlichen Status der Bestellten.
Das Vereinsrecht kennt außerdem den Begriff des faktischen Organs. Ein Vorstand oder Abteilungsleiter, der handelt wie ein solcher, wird rechtlich auch als solcher behandelt. Die formale Bestellung spielt hier keine Rolle.