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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > "Alle wollen kommissarisch weiter machen, aber aus > der Verantwortung raus." > > Die Idee ist aus juristischer Sicht eher > belustigend. Weil sich der rechtliche Status > (besonders auch hinsichtlich der Haftung) faktisch > nicht ändert. Ein Weitermachen ohne Verantwortung > gibt es nicht. > Die Frage kann also einzig sein: Welche > Haftungsrisiken sind das? Im Innenverhältnis kann > der Verein diese Risiken mindern, im > Außenverhältnis nur eingeschränkt. > > Zum Verständnis: Eine kommissarische Besetzung > meint üblicherweise eine Bestellung der > entsprechenden Organe auf anderem Weg als der > sonst üblichen Wahl durch die Versammlung. In > aller Regel geht es hier um eine Selbstergänzung > des Vorstands. Es geht also nur die Form der > Bestellung, nicht um den rechtlichen Status der > Bestellten. > Das Vereinsrecht kennt außerdem den Begriff des > faktischen Organs. Ein Vorstand oder > Abteilungsleiter, der handelt wie ein solcher, > wird rechtlich auch als solcher behandelt. Die > formale Bestellung spielt hier keine Rolle.
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