Re: Mitgliederverdammlung mit Vorstandswahl
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2024
1. Wenn jetzt einzelne Vorstandsmitglieder schon ihren Rücktritt angekündigt haben bzw. in der MW ankündigen, muss dann eine Vorstandswahl gem. alter Satzung abgehalten werden (vorausgesetzt es sind Kanditaten vorhanden)?
# Solange die alten Satzung gilt, muss nach deren Vorgaben gewählt werden.
2. Oder kann die Vorstandswahl bis zur nächsten MV verschoben werden, in der auch endgültig die neue Satzung beschlossen oder abgelehnt wird? Die jetzigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Ihre turnusmäßige Amtszeit ist noch nicht abgelaufen.
# Wenn die bisherigen Vorstände im Amt bleiben, gibt es ja kein Problem. Die Frage erübrigt sich dann.
3. Könnte in der MV nach Ablehnung der neuen Satzung folgendes beschlossen werden:
Über die neue Satzung wird erneut erst in einer weiteren, kurzfristige einzuberufenen, MV endgültig
beschlossen. Die Vorstandswahl gem. Punkt TOP XX wird ebenfalls auf diesen Termin verschoben.
# Ja, das wäre möglich. Aber warum sollte eine zweite Versammlung ein anderes Ergebnis liefern? Da wäre es doch besser, in der betreffenen Sitzung so lange an der Satzung zu arbeiten, bis sie mehrheitfähig ist.
Verschoben werden können TOP immer.