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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Wenn jetzt einzelne Vorstandsmitglieder schon > ihren Rücktritt angekündigt haben bzw. in der MW > ankündigen, muss dann eine Vorstandswahl gem. > alter Satzung abgehalten werden (vorausgesetzt es > sind Kanditaten vorhanden)? > > # Solange die alten Satzung gilt, muss nach deren > Vorgaben gewählt werden. > > 2. Oder kann die Vorstandswahl bis zur nächsten MV > verschoben werden, in der auch endgültig die neue > Satzung beschlossen oder abgelehnt wird? Die > jetzigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur > Neuwahl im Amt. Ihre turnusmäßige Amtszeit ist > noch nicht abgelaufen. > > # Wenn die bisherigen Vorstände im Amt bleiben, > gibt es ja kein Problem. Die Frage erübrigt sich > dann. > > 3. Könnte in der MV nach Ablehnung der neuen > Satzung folgendes beschlossen werden: > Über die neue Satzung wird erneut erst in einer > weiteren, kurzfristige einzuberufenen, MV > endgültig > beschlossen. Die Vorstandswahl gem. Punkt TOP XX > wird ebenfalls auf diesen Termin verschoben. > > # Ja, das wäre möglich. Aber warum sollte eine > zweite Versammlung ein anderes Ergebnis liefern? > Da wäre es doch besser, in der betreffenen Sitzung > so lange an der Satzung zu arbeiten, bis sie > mehrheitfähig ist. > Verschoben werden können TOP immer.
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