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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederverdammlung mit Vorstandswahl
von: ger1842 ()
Datum: 06.03.2024

Hallo,

In der nächsten MV soll eine neue Satzung beschlossen werden, die auch die Verkleinerung des Vorstandes vorsieht. Der bisherige Vorstand würde vor dem Tagesordnungspunkt "Neufassung der Vereinssatzung und Beschlussfassung" komplett zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt leitete der 1. Vorsitzende die MV, Für die Durchführunbg der Wahl nach neuer Satzung wird ein Wahlleiter bestimmt.

Meine Fragen:
1. Kann der bisherige 1. Vorsitzende, der laut Satzung einlädt und die MV zu leiten hat aber nicht mehr im Amt ist, die MV weiter bis zum Ende leiten?
2. Oder leitet er nur bis zur durchgeführten Neuwahl des Vorstandes (Teamvorstand)?
Danach muss der neue Vorstand jemanden benennen, der die MV bis zum Ende leitet.
3. Kann die bisherige Protollführerin (Mitglied des alten Vorstandes) das Protokoll bis zum Ende der MV führen?
4. Oder muss das auch nach der Neuwahl jemand aus dem neuen Vorstand sein?

Re: Mitgliederverdammlung mit Vorstandswahl
von: pfeffer ()
Datum: 07.03.2024

Das sind alles Fragen, die allein von den Satzungsvorgaben abhängen. Macht die Satzung keine verbindlichen Vorgaben, kann die Versammung das nach Belieben regeln. Gesetzliche Vorgaben gibt es hier nicht.

Re: Mitgliederverdammlung mit Vorstandswahl
von: ger1842 ()
Datum: 07.03.2024

Danke für die schnelle Info.

Noch eine Frage:
Die neue Satung wird in der aktuellen MV nicht bechlossen. Es soll in einer neuen MV, die kurzfristig einberufen wird, erneut über die neue Satzung abgestimmt werden.
Da ja jetzt aktuell keine Verkleinerung des Vorstandes vorliegt, muss der jetzige Vorstand ja nicht komplett zurücktreten.
Jetzt ist gemäß Tagesordnung die Wahl des Vorstands vorgesehen.
1. Wenn jetzt einzelne Vorstandsmitglieder schon ihren Rücktritt angekündigt haben bzw. in der MW ankündigen, muss dann eine Vorstandswahl gem. alter Satzung abgehalten werden (vorausgesetzt es sind Kanditaten vorhanden)?
2. Oder kann die Vorstandswahl bis zur nächsten MV verschoben werden, in der auch endgültig die neue Satzung beschlossen oder abgelehnt wird? Die Wahl des Vorstandes erfolgt in dieser neuen MV dann entweder nach neuer Satzung oder nach alter Satzung.
Die jetzigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Ihre turnusmäßige Amtszeit ist noch nicht abgelaufen.
3. Könnte in der MV nach Ablehnung der neuen Satzung folgendes beschlossen werden::
Über die neue Satzung wird erneut erst in einer weiteren, kurzfristige einzuberufenen, MV endgültig
beschlossen. Die Vorstandswahl gem. Punkt TOP XX wird ebenfalls auf diesen Termin verschoben.

Re: Mitgliederverdammlung mit Vorstandswahl
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2024

1. Wenn jetzt einzelne Vorstandsmitglieder schon ihren Rücktritt angekündigt haben bzw. in der MW ankündigen, muss dann eine Vorstandswahl gem. alter Satzung abgehalten werden (vorausgesetzt es sind Kanditaten vorhanden)?

# Solange die alten Satzung gilt, muss nach deren Vorgaben gewählt werden.

2. Oder kann die Vorstandswahl bis zur nächsten MV verschoben werden, in der auch endgültig die neue Satzung beschlossen oder abgelehnt wird? Die jetzigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Ihre turnusmäßige Amtszeit ist noch nicht abgelaufen.

# Wenn die bisherigen Vorstände im Amt bleiben, gibt es ja kein Problem. Die Frage erübrigt sich dann.

3. Könnte in der MV nach Ablehnung der neuen Satzung folgendes beschlossen werden:
Über die neue Satzung wird erneut erst in einer weiteren, kurzfristige einzuberufenen, MV endgültig
beschlossen. Die Vorstandswahl gem. Punkt TOP XX wird ebenfalls auf diesen Termin verschoben.

# Ja, das wäre möglich. Aber warum sollte eine zweite Versammlung ein anderes Ergebnis liefern? Da wäre es doch besser, in der betreffenen Sitzung so lange an der Satzung zu arbeiten, bis sie mehrheitfähig ist.
Verschoben werden können TOP immer.