Re: Kassenprüfung
von: pfeffer ()
Datum: 02.02.2022
Zunächst kommt es auf eine Einladung des Kassenwarts nicht an. Es würde typischerweise eher so aussehen, dass die Prüfer sich ankündigen und einen Termin vereinbaren
Wie viele Personen prüfen, liegt zunächst im Ermessen der Prüfer. Die sind der MV verantwortlich, die dann im Rahmen des Prüfberichts ihr O.K. gibt oder (was wohl die Aussnahme wäre) die Prüfung unzureichend findet und eine neue anordnet.
Das alles gilt natürlich nur, wenn die Satzung hier keine anderslautenden Vorgaben macht.
Zur Klarstellung: Die Kassenprüfung ist Teil des umfassenden Informationsrechts der MV und kein Gnadenakt des Vorstands. Insofern kann die Satzung hier das Prüftrecht nur beschränken.