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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunächst kommt es auf eine Einladung des > Kassenwarts nicht an. Es würde typischerweise eher > so aussehen, dass die Prüfer sich ankündigen und > einen Termin vereinbaren > Wie viele Personen prüfen, liegt zunächst im > Ermessen der Prüfer. Die sind der MV > verantwortlich, die dann im Rahmen des > Prüfberichts ihr O.K. gibt oder (was wohl die > Aussnahme wäre) die Prüfung unzureichend findet > und eine neue anordnet. > Das alles gilt natürlich nur, wenn die Satzung > hier keine anderslautenden Vorgaben macht. > > Zur Klarstellung: Die Kassenprüfung ist Teil des > umfassenden Informationsrechts der MV und kein > Gnadenakt des Vorstands. Insofern kann die Satzung > hier das Prüftrecht nur beschränken.
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