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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Wenn die alte Satzung und die neue Satzung den > Mitgliedern übersandt wird mit dern Einladung, > muss sie doch auf der MV nicht verlesen werden > oder? > > # Ein Pflicht zur Verlesung gibt es nicht. Wie die > Mitglieder Kenntnis vom Inhalt des > Beschlussgegenstandes erlangen, ist dem Verein > freigestellt. > > 2. Für den TOP in der Einladung müsste ja > eindeutig hervorgehen, welche Passagen der Satzung > geändert werden sollen. > > # Wenn der Beschluss auf Neufassung der Satzung > lautet, ist eine Darstellung der einzelnen > Änderungen m.E. nicht erforderlich. > > 3. Wäre es sinnvoll, einzelne §§ zu einem Block > zusammenzufassen und darüber dann abzustimmen? > > # Das wäre dann sinnvoll, wenn eine Neufassung > keine Mehrheit findet, d.h. nicht alles Änderungen > mehrheitsfähig sind.
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