Re: Wahl der Vorstandschaft
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2024
Wenn einzelne Mitglieder einen Einblick in ihre Wahlzettel erlauben, hat das der Verein nicht zu vertreten.
Der Zweck einer geheimen Wahl ist ja der Schutz der Beteiligten. Die Frage ist also lediglich, ob es möglich (!) war geheim zu wählen, nicht ob alle Mitglieder die Möglichkeit auch nutzten.