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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn einzelne Mitglieder einen Einblick in ihre > Wahlzettel erlauben, hat das der Verein nicht zu > vertreten. > Der Zweck einer geheimen Wahl ist ja der Schutz > der Beteiligten. Die Frage ist also lediglich, ob > es möglich (!) war geheim zu wählen, nicht ob alle > Mitglieder die Möglichkeit auch nutzten.
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