Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
In-sich-Geschäfte bei gemeinnützigem Verein
von: Wilhelm1 ()
Datum: 10.01.2024

Hallo,
ich hatte davon erfahren, daß der neue Vorstand eines bundesweit bekannten gemeinnützigen Vereins, seit einem Jahr im Amt, In-sich-Geschäfte betreibt.
Bis Ende 2023 war ich Mitglied und kündigte fristlos, u.a. wegen versuchten Betrugs mir gegenüber. Die Kündigung wurde angenommen.
Meine Informationen habe ich von einem Mitglied.
Da der neue Vorstand offensichtlich weiterhin versucht, illegal zu handeln, möchte ich etwas dagegen unternehmen.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Besten Dank.

Re: In-sich-Geschäfte bei gemeinnützigem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 10.01.2024

Die Zuständigkeit liegt hier bei der Mitgliederversammlung. Ein Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot ist ja keine Straftat.
Es müsste schon Untreue vorliegen, damit ein einzelnes Mitglieder eine Handhabe hat.

Re: In-sich-Geschäfte bei gemeinnützigem Verein
von: Wilhelm1 ()
Datum: 10.01.2024

Gut. Und wie schaut es im Hinblick auf einen Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

Re: In-sich-Geschäfte bei gemeinnützigem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2024

Was ist mit "Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit" gemeint? Ein solches Antragsverfahren gibt es nicht.
Gemeinnützigkeitsrechtlich ist die Mittelverwendung ausschlaggebend, nicht, ob die unterliegenden Rechtsgeschäfte von der MV erlaubt wurden.
Die Frage ist zudem, ob nicht eine Duldungsvollmacht vorlag, d.h. die MV um die Vertretung ohne Erlaubnis wusste, aber nicht einschritt.