Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Zuständigkeit liegt hier bei der > Mitgliederversammlung. Ein Verstoß gegen das > Selbstkontrahierungsverbot ist ja keine Straftat. > > Es müsste schon Untreue vorliegen, damit ein > einzelnes Mitglieder eine Handhabe hat.
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