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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bauspenden parken statt Darlehen tilgen möglich?
von: FT ()
Datum: 06.01.2024

Hallo Herr Pfeffer,
der Verein hat Darlehen bei der Bank aufgenommen um ein Vereinsheim zu bauen (>1 Mio EUR).
Jetzt sind Spenden zweckgebunden für den Bau des Vereinsheim eingegangen. Aufgrund der Zinssituation (Darlehensverzinsung unter 1% / Festgeldzinsen über 3%) möchte der Verein die Spenden aber als Geldanlagen parken, anstelle die Sondertilgungsmöglichkeiten bei den Bankdarlehen wahrzunehmen.

Meines Erachtens stellt dies eine nicht zulässige Vermögensumschichtung dar, da Zuwendungen zum ideellen Bereich (Vereinsheim) in die Vermögensverwaltung zur Zinsüberschusserzielung übertragen werden sollen.

Der Verein stellt sich auf den Standpunkt, dass Spenden gem. §62 Abs. 3 Nr. 2 AO geparkt werden dürften. Dies sehe ich hier jedoch kritisch.

Stimmt meine Auffassung, oder die des Vereins?

MfG
FT

Re: Bauspenden parken statt Darlehen tilgen möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2024

Eine Vermögenszuführung nach § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO kommt durchaus in Frage. Erforderlich ist dafür aber eine Erklärung des Spenders.
Immerhin wäre damit auch die Frage der Widmung der Spende geklärt.