Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
FT schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > der Verein hat Darlehen bei der Bank aufgenommen > um ein Vereinsheim zu bauen (>1 Mio EUR). > Jetzt sind Spenden zweckgebunden für den Bau des > Vereinsheim eingegangen. Aufgrund der > Zinssituation (Darlehensverzinsung unter 1% / > Festgeldzinsen über 3%) möchte der Verein die > Spenden aber als Geldanlagen parken, anstelle die > Sondertilgungsmöglichkeiten bei den Bankdarlehen > wahrzunehmen. > > Meines Erachtens stellt dies eine nicht zulässige > Vermögensumschichtung dar, da Zuwendungen zum > ideellen Bereich (Vereinsheim) in die > Vermögensverwaltung zur Zinsüberschusserzielung > übertragen werden sollen. > > Der Verein stellt sich auf den Standpunkt, dass > Spenden gem. §62 Abs. 3 Nr. 2 AO geparkt werden > dürften. Dies sehe ich hier jedoch kritisch. > > Stimmt meine Auffassung, oder die des Vereins? > > MfG > FT
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