Re: Wähler steht unter Betreuung
von: pfeffer ()
Datum: 28.12.2020
Ja, in der Regel wird eine Betreuung die Vereinsmitgliedschaft nicht betreffen. Das gilt zumindest für Wahlen, weil daraus keine Vermögensfolgen entstehen. Es kommt aber darauf an, welche Bereiche die Betreuung umfasst.
Edited 1 time(s). Last edit at 30.12.2020 by pfeffer.