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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, in der Regel wird eine Betreuung die > Vereinsmitgliedschaft nicht betreffen. Das gilt > zumindest für Wahlen, weil daraus keine > Vermögensfolgen entstehen. Es kommt aber darauf > an, welche Bereiche die Betreuung umfasst.
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