schriftliches Verfahren
von: Marit ()
Datum: 30.12.2020
Hallo zusammen,
unser Verein hat ein schriftliches Verfahren zur Entlastung des Vorstands initiert, weil ein persönliches Treffen nicht mehr möglich war.
Wir haben alle Berichte mitgeschickt und einen Stimmzettel.
Nun ist meine Frage:
Wenn die mehr als 50 % Rückläufer nur erreicht werden, wenn der Vorstand auch einen Stimmzettel zurückschickt, darauf aber natürlich Enthaltung ankreuzt, weil er sich ja nicht selber entlasten darf, ist das dann rechtens?
Vielen Dank für eine Einschätzung.