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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > M.E. schließt das Stimmverbot des § 34 BGB schon > die Teilnahme an der Abstimmung aus. Das > Vorstandsmitglied dürfte also gar nicht mitgezählt > werden. > Nach § 34 BGB gilt: Das "Mitglied ist nicht > stimmberechtigt". Das schließt meiner Auffassung > nach jede Stimmabgabe aus - also auch die > Enthaltung.
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