Re: Kurz vor Abgabe der Stimmzettel
von: pfeffer ()
Datum: 30.12.2020
Grundsätzlich hat ein einzelnes Mitglied kein Recht auf solche Auskünfte. Es müsste zumindest eine berechtigten Grund geben, d.h. den begründeten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Die Fragen sind nun recht banal, teilweise auch unsinnig.
Grundsätzlich kann der Vorstand die Auskunft verweigern. Das Mitglied hat dann als Rechtsweg nur die Klage, wenn die Satzung keinen vereinsinternen Rechtsweg vorsieht.
Ich würde abwarten, ob das Mitglied die Wahl anfechten will.
Edited 1 time(s). Last edit at 30.12.2020 by pfeffer.