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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich hat ein einzelnes Mitglied kein > Recht auf solche Auskünfte. Es müsste zumindest > eine berechtigten Grund geben, d.h. den > begründeten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Die > Fragen sind nun recht banal, teilweise auch > unsinnig. > Grundsätzlich kann der Vorstand die Auskunft > verweigern. Das Mitglied hat dann als Rechtsweg > nur die Klage, wenn die Satzung keinen > vereinsinternen Rechtsweg vorsieht. > Ich würde abwarten, ob das Mitglied die Wahl > anfechten will.
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