Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Berechtigungen neuer Vorstand
von: KI2023 ()
Datum: 18.12.2023

Guten Tag,
Ich habe eine Frage zum Thema Berechtigung zur Unterschrift.
Im Oktober wurde ein komplett neuer Vorstand gewählt, der bis dato noch nicht beim Vereinsgericht eingetragen wurde. Wer ist denn jetzt unterschriftsberchtigt? Der alte Vorstand, der bis dato noch im Vereinsregister steht oder der neue Vorstand?
Und eine weitere Frage: ist der neue Vorstand erst vom Gericht zu akzeptieren? Ich ging bisher davon aus, dass das Gericht lediglich die Eintragung macht (anhängig von der Richtigkeit de Protokolls) aber keinen Vorstand ablehnt oder ähnliches.
Vielen Dank für die Hilfe!

Re: Berechtigungen neuer Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 18.12.2023

Im Amt und damit vertretungsberechtigt ist der Vorstand, sobald er bestellt (gewählt) ist. Der Eintrag ins Vereinsregister hat hier nur rechtbekundende (deklaratorische) Wirkung.