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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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KI2023 schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > Ich habe eine Frage zum Thema Berechtigung zur > Unterschrift. > Im Oktober wurde ein komplett neuer Vorstand > gewählt, der bis dato noch nicht beim > Vereinsgericht eingetragen wurde. Wer ist denn > jetzt unterschriftsberchtigt? Der alte Vorstand, > der bis dato noch im Vereinsregister steht oder > der neue Vorstand? > Und eine weitere Frage: ist der neue Vorstand erst > vom Gericht zu akzeptieren? Ich ging bisher davon > aus, dass das Gericht lediglich die Eintragung > macht (anhängig von der Richtigkeit de Protokolls) > aber keinen Vorstand ablehnt oder ähnliches. > Vielen Dank für die Hilfe!
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