Re: Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 28.09.2020
kurze schrieb:
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Aber wo genau ist geregelt, dass wir die MV nicht durchführen müssen? Das Gesetz zur Abmilderung... ermöglicht nur die virtuelle Durchführung oder Beschlüsse im Umlaufverfahren, oder?
Richtig, nur wenn eine virtuelle Durchführung oder die Beschlüsse im Umlaufverfahren nicht machbar wird. Wie soll denn dann die MV durchgeführt werden?
Wenn die MV 1x im Jahr stattfinden soll. Was passiert, wenn sie nicht stattfindet? Es gibt keine Regelung in irgend einem Gesetz, sondern nur in eurer Satzung. Außer eure Satzung sagt aus, dass die MV 1x im Jahr stattfinden m u s s. Dann müßt ihre eine MV machen.