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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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kurze schrieb: ------------------------------------------------------- > Rosa schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ja, kann man. Die Frage stellt sich aber, wenn > die > > Situation nächstes Jahr genauso aussieht wie > > dieses. > > > Wir würden unsere MV dieses Jahr auch gern > ausfallen lassen und 2021 die Bschlüsse für 2019 > und 2020 in einer MV erledigen. Vorstandswahlen > stehen dieses Jahr nicht an. Aber wo genau ist > geregelt, dass wir die MV nicht durchführen > müssen? Das Gesetz zur Abmilderung... ermöglicht > nur die virtuelle Durchführung oder Beschlüsse im > Umlaufverfahren, oder?.
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