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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
politische Meinungsäusserungen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 25.11.2023

Hallo Herr Pfeffer,
Mir wurde folgende Frage gestellt: dürfen sich gemeinnützige Vereine zu politischen Entwicklungen äußern und verhalten, solange das nicht regelmäßig passiert, sondern eher ausnahmsweise? Dürfen sich Vereine an gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozessen beteiligen, solange eine solche Beteiligung nicht einen Charakter annimmt, der diese Betätigung neben die eigentlichen gemeinnützigen Hauptzwecke des Vereins treten lässt? Wo würden sich Bestimmungen hierzu finden?
Konkreter Hintergrund sind Banner, die sich gegen politische Forderungen der AfD wenden.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Re: politische Meinungsäusserungen
von: pfeffer ()
Datum: 26.11.2023

Es gibt dazu mittlerweise eine Reihe Urteilen (z.B. des BFH zu Attac). Die Grundsätze lauten:
- Politische Stellungennahmen zu Themen der eigenen satzungsbezogenen Tätigkeit sind umfassend zulässig.
- In Einzelfall (!) auf zu tagespolitischen Themen.
- Niemals aber mit parteipolitischem Bezug.