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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Spendenquittung
von: hebsche ()
Datum: 22.11.2023

Hallo Zusammen,
meine Amtsvorgänger haben als Vorsitzende ihren Mitgliedern, wenn sie eine Tätigkeit für den Verein getätigt haben, eine Spendenquittung über eine Summe X ausgestellt.
Ist sowas zulässig ?

VG Herbert

Re: Spendenquittung
von: pfeffer ()
Datum: 22.11.2023

Nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es muss ein konkreter Vergütungsanspruch bestehen (Vereinbarung bzw. Zusage), auf den der Spender dann verzichtet. Dann kann das als sog. Aufwandsspende behandelt werden.
Es darf aber keinVorabverzicht erfolgen und der Zahlungsanspruch muss ernsthaft eingeräumt sein, d.h. inbesondere auch, dass der Verein die Zahlungen tatsächlich leisten könnte.

Re: Spendenquittung
von: hebsche ()
Datum: 22.11.2023

Danke für die Präzise Antwort.