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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es muss ein > konkreter Vergütungsanspruch bestehen > (Vereinbarung bzw. Zusage), auf den der Spender > dann verzichtet. Dann kann das als sog. > Aufwandsspende behandelt werden. > Es darf aber keinVorabverzicht erfolgen und der > Zahlungsanspruch muss ernsthaft eingeräumt sein, > d.h. inbesondere auch, dass der Verein die > Zahlungen tatsächlich leisten könnte.
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