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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
geschäftsführender bezahlter Vorstand, wer unterschreibt den Arbeitsvertrag?
von: Vorstandsbezahlung ()
Datum: 21.11.2023

Hallo,

unser Verein plant zwei bezahlte Mitarbeiter/innen in den Vorstand zu wählen und sie weiterhin zu bezahlen, zwei weitere Personen werden zusätzlich in den Vorstand gewählt, sollen aber nicht bezahlt werden. Für eine Vergütung des Vorstands muss in der Satzung ja ein Passus stehen, den wir durch eine Satzungsänderung einfügen wollen.

Unsere Fragen:

1.) Wenn der zukünftige gewählte Vorstand bezahlt wird und einen Arbeitsvertrag (oder in dem Falle ja ein Dienstvertrag im Form eines Geschäftsbesorgungsvertrags) bekommt, wer unterzeichnet dann diesen Vertrag um nicht ein In-Sich-Geschäft abzuschließen?
2.) Kann die Mitgliederversammlung einen Beschluss fassen, wer den Vertrag rechtsgültig unterschreiben kann, bzw. könnte ein Passus in der Satzung es ermöglichen, ein Organ festzulegen, welches in diesem Fall zur Unterschrift berechtigt ist?
3.) Wenn die beiden nichtbezahlten Vorstandsmitglieder ins Vereinsregister eingetragen werden, könnte dann z.B. ein Beschluss der Mitgliederversammlung diese beiden offiziellen Vertreter/innen des Vereins als unterschriftsberechtigte Personen für die Dienstverträge der anderen beiden bezahlten Vorstände legitimieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort und Grüße!

Re: geschäftsführender bezahlter Vorstand, wer unterschreibt den Arbeitsvertrag?
von: pfeffer ()
Datum: 21.11.2023

1.) Wenn der zukünftige gewählte Vorstand bezahlt wird und einen Arbeitsvertrag (oder in dem Falle ja ein Dienstvertrag im Form eines Geschäftsbesorgungsvertrags) bekommt, wer unterzeichnet dann diesen Vertrag um nicht ein In-Sich-Geschäft abzuschließen?

# Unterzeichnen dürfen die Vorstandmitglieder ja, es bedarf nur der Genehmigung durch die MV.

2.) Kann die Mitgliederversammlung einen Beschluss fassen, wer den Vertrag rechtsgültig unterschreiben kann, bzw. könnte ein Passus in der Satzung es ermöglichen, ein Organ festzulegen, welches in diesem Fall zur Unterschrift berechtigt ist?

# Ja, auch die Satzung kann von Selbstkontrahierungverbot freistellen.

3.) Wenn die beiden nichtbezahlten Vorstandsmitglieder ins Vereinsregister eingetragen werden, könnte dann z.B. ein Beschluss der Mitgliederversammlung diese beiden offiziellen Vertreter/innen des Vereins als unterschriftsberechtigte Personen für die Dienstverträge der anderen beiden bezahlten Vorstände legitimieren?

# Ja, auch das wäre möglich

Re: geschäftsführender bezahlter Vorstand, wer unterschreibt den Arbeitsvertrag?
von: Vorstandsbezahlung ()
Datum: 23.11.2023

Vielen Dank Herr Pfeffer