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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1.) Wenn der zukünftige gewählte Vorstand bezahlt > wird und einen Arbeitsvertrag (oder in dem Falle > ja ein Dienstvertrag im Form eines > Geschäftsbesorgungsvertrags) bekommt, wer > unterzeichnet dann diesen Vertrag um nicht ein > In-Sich-Geschäft abzuschließen? > > # Unterzeichnen dürfen die Vorstandmitglieder ja, > es bedarf nur der Genehmigung durch die MV. > > 2.) Kann die Mitgliederversammlung einen Beschluss > fassen, wer den Vertrag rechtsgültig > unterschreiben kann, bzw. könnte ein Passus in der > Satzung es ermöglichen, ein Organ festzulegen, > welches in diesem Fall zur Unterschrift berechtigt > ist? > > # Ja, auch die Satzung kann von > Selbstkontrahierungverbot freistellen. > > 3.) Wenn die beiden nichtbezahlten > Vorstandsmitglieder ins Vereinsregister > eingetragen werden, könnte dann z.B. ein Beschluss > der Mitgliederversammlung diese beiden offiziellen > Vertreter/innen des Vereins als > unterschriftsberechtigte Personen für die > Dienstverträge der anderen beiden bezahlten > Vorstände legitimieren? > > # Ja, auch das wäre möglich
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