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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fusion / Änderung Vereinszweck?
von: Fw21 ()
Datum: 20.11.2023

Guten Tag,

wir sind der Förderverein einer Feuerwehr X. Nun wird die Feuerwehr X in den nächsten Jahren mit der Feuerwehr Y aus dem Nachbarort zu einer gemeinsamen Feuerwehr Z fusionieren. Die jeweiligen Fördervereine sollen, Stand jetzt, erstmal separat bestehen bleiben und ggf. erst in einem späteren Schritt zusammengeführt werden. Beide Vereine sind gemeinnützig.

Folgende Fragen zu dem Sachverhalt hätte ich:

Müsste die Satzung des Vereins angepasst werden wenn sich die Sache die gefördert wird von "Feuerwehr X" in "Feuerwehr Z" ändert oder ergibt sich das daraus, dass Z der Rechtsnachfolger von X ist? Auch wenn in der Satzung noch X aufgeführt ist?

Wenn die Satzung u.a. von "Förderung der Feuerwehr X" in "Förderung der Feuerwehr Z" geändert werden müsste, wäre das dann eine Änderung des Vereinszwecks der nach §33 BGB die Zustimmung aller Mitglieder erfordert oder wäre das eher eine Formsache?

Ist es zulässig zwei gemeinnützige Fördervereine für den selben Zweck zu unterhalten oder müsste sich einer dann auflösen / auf die Gemeinnützigkeit verzichten oder doch sofort fusionieren? Da man dadurch ja dann "doppelte Vorteile" u.a. bzgl. Besteuerung, Zuwendungen an Mitglieder usw. hätte?

Wäre es grundsätzlich machbar, dass zukünftig beide Verein weiter existieren aber einer auf die Gemeinnützigkeit verzichtet? So könnte der gemeinnützige Verein für Fördermitglieder, Spenden, Zuschüsse usw und entsprechende satzungskonforme Investitionen genutzt werden. Der nicht gemeinnützige Verein könnte dann primär Gelder über wirtschaftliche Betätigungen (Vereinsfeste etc) generieren und (da nicht gemeinnützig) in beliebiger Höhe an die Mitglieder für z.B. Ausflüge oder Freiverzehr ausschütten. Die Mitglieder beider Vereine wären größtenteils die gleichen.

Vielen Dank!

Re: Fusion / Änderung Vereinszweck?
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2023

Müsste die Satzung des Vereins angepasst werden wenn sich die Sache die gefördert wird von "Feuerwehr X" in "Feuerwehr Z" ändert oder ergibt sich das daraus, dass Z der Rechtsnachfolger von X ist?

# Eine Rechtsnachfolge liegt nicht unbedingt vor. Ich würde das mit dem Finanzamt abklären und das wird vermutlich, wenn auch nicht sofort, eine Satzungsanpassung verlangen.

Ist es zulässig zwei gemeinnützige Fördervereine für den selben Zweck zu unterhalten
# Grundsätzlich ja.

Da man dadurch ja dann "doppelte Vorteile" u.a. bzgl. Besteuerung, Zuwendungen an Mitglieder usw. hätte?
# Da müsste aber ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen (also rein steuerliche Gründe für die Doppelung) und die Vereine müssten tatsächlich Steuervorteile haben, wovon nicht automatisch auszugehen ist.

Der nicht gemeinnützige Verein könnte dann primär Gelder über wirtschaftliche Betätigungen (Vereinsfeste etc) generieren ...
# Das wäre ja dann bei Überschreitung des Freibetrag steuerpflichtig.

und (da nicht gemeinnützig) in beliebiger Höhe an die Mitglieder für z.B. Ausflüge oder Freiverzehr ausschütten.
# Auch das wäre nicht in beliebigen Umfang steuerfrei (verdeckte Gewinnausschüttung).