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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Fw21 schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > wir sind der Förderverein einer Feuerwehr X. Nun > wird die Feuerwehr X in den nächsten Jahren mit > der Feuerwehr Y aus dem Nachbarort zu einer > gemeinsamen Feuerwehr Z fusionieren. Die > jeweiligen Fördervereine sollen, Stand jetzt, > erstmal separat bestehen bleiben und ggf. erst in > einem späteren Schritt zusammengeführt werden. > Beide Vereine sind gemeinnützig. > > Folgende Fragen zu dem Sachverhalt hätte ich: > > Müsste die Satzung des Vereins angepasst werden > wenn sich die Sache die gefördert wird von > "Feuerwehr X" in "Feuerwehr Z" ändert oder ergibt > sich das daraus, dass Z der Rechtsnachfolger von X > ist? Auch wenn in der Satzung noch X aufgeführt > ist? > > Wenn die Satzung u.a. von "Förderung der Feuerwehr > X" in "Förderung der Feuerwehr Z" geändert werden > müsste, wäre das dann eine Änderung des > Vereinszwecks der nach §33 BGB die Zustimmung > aller Mitglieder erfordert oder wäre das eher eine > Formsache? > > Ist es zulässig zwei gemeinnützige Fördervereine > für den selben Zweck zu unterhalten oder müsste > sich einer dann auflösen / auf die > Gemeinnützigkeit verzichten oder doch sofort > fusionieren? Da man dadurch ja dann "doppelte > Vorteile" u.a. bzgl. Besteuerung, Zuwendungen an > Mitglieder usw. hätte? > > Wäre es grundsätzlich machbar, dass zukünftig > beide Verein weiter existieren aber einer auf die > Gemeinnützigkeit verzichtet? So könnte der > gemeinnützige Verein für Fördermitglieder, > Spenden, Zuschüsse usw und entsprechende > satzungskonforme Investitionen genutzt werden. Der > nicht gemeinnützige Verein könnte dann primär > Gelder über wirtschaftliche Betätigungen > (Vereinsfeste etc) generieren und (da nicht > gemeinnützig) in beliebiger Höhe an die Mitglieder > für z.B. Ausflüge oder Freiverzehr ausschütten. > Die Mitglieder beider Vereine wären größtenteils > die gleichen. > > Vielen Dank!
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