Mitglieder mit vermindertem Beitrag aufnehmen
von: Rosenresli ()
Datum: 16.11.2023
Hallo zusammen,
wir haben von unserem eigentlichen Dachverband bzw. dem noch darüber stehenden Verband die Anfrage bekommen, ob man nicht Sportlern, die nicht in der Lage sind, den Beitrag zu leisten wegen Bezug von Bürgergeld etc. diesen einen verminderten Beitrag in Rechnung zu stellen bzw. den ganz zu erlassen. Eine Förderung dieser Sportler durch Sporthilfe oder DOSB fällt aus, da das ein anderes Klientel bedient als unsere Sportart.
Unsere Satzung gibt da nichts her und ich denke, dass es auch nicht gehen wird, den Sportlern den Beitrag zu erlassen bzw. verminderte Beiträge einzuziehen wegen der Gleichbehandlung aller Mitglieder.
Dürfte man den eigentlichen Mitgliedsbeitrag ggf. in Ableistung von Arbeitsstunden umwandeln?
Dürfen wir falls wir das in irgendeiner Form machen können, einen Nachweis verlangen über die Bedürftigkeit?
Wie könnte man das lösen?
Mit Dank und vielen Grüßen
Rosenresli