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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine unterschiedliche Behandlung der Mitglieder - > auch hinsichtlich der Beitragshöhe - ist > grundsätzlich kein Problem, wenn es dafür einen > ausreichenden sachlichen Grund gibt. Ein solcher > Grund kann die unterschiedliche finanzielle > Belastbarkeit der Mitglieder sein. Solche > Satzungsregelungen sind auch durchaus üblich. > Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob das > auch ohne Satzungsregelung ginge. Das sehe ich > nicht, weil grundlegende Rechte und Pflichten der > Teilnehmer in der Satzung geregelt sein müssen. > Es spricht auch nichts dagegen, statt einem > Geldbeitrag eine Arbeitsleistungen zu verlangen > und so Mitglieder zu entlasten. Aber auch das muss > per Satzung geregelt werden, weil sowohl die Art > als auch der Inhalt (Geldleistung, > Arbeitsleistung) des Beitrags hier geregelt sein > muss.
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