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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitglieder mit vermindertem Beitrag aufnehmen
von: Rosenresli ()
Datum: 16.11.2023

Hallo zusammen,
wir haben von unserem eigentlichen Dachverband bzw. dem noch darüber stehenden Verband die Anfrage bekommen, ob man nicht Sportlern, die nicht in der Lage sind, den Beitrag zu leisten wegen Bezug von Bürgergeld etc. diesen einen verminderten Beitrag in Rechnung zu stellen bzw. den ganz zu erlassen. Eine Förderung dieser Sportler durch Sporthilfe oder DOSB fällt aus, da das ein anderes Klientel bedient als unsere Sportart.

Unsere Satzung gibt da nichts her und ich denke, dass es auch nicht gehen wird, den Sportlern den Beitrag zu erlassen bzw. verminderte Beiträge einzuziehen wegen der Gleichbehandlung aller Mitglieder.

Dürfte man den eigentlichen Mitgliedsbeitrag ggf. in Ableistung von Arbeitsstunden umwandeln?
Dürfen wir falls wir das in irgendeiner Form machen können, einen Nachweis verlangen über die Bedürftigkeit?

Wie könnte man das lösen?

Mit Dank und vielen Grüßen
Rosenresli

Re: Mitglieder mit vermindertem Beitrag aufnehmen
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2023

Eine unterschiedliche Behandlung der Mitglieder - auch hinsichtlich der Beitragshöhe - ist grundsätzlich kein Problem, wenn es dafür einen ausreichenden sachlichen Grund gibt. Ein solcher Grund kann die unterschiedliche finanzielle Belastbarkeit der Mitglieder sein. Solche Satzungsregelungen sind auch durchaus üblich.
Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob das auch ohne Satzungsregelung ginge. Das sehe ich nicht, weil grundlegende Rechte und Pflichten der Teilnehmer in der Satzung geregelt sein müssen.
Es spricht auch nichts dagegen, statt einem Geldbeitrag eine Arbeitsleistungen zu verlangen und so Mitglieder zu entlasten. Aber auch das muss per Satzung geregelt werden, weil sowohl die Art als auch der Inhalt (Geldleistung, Arbeitsleistung) des Beitrags hier geregelt sein muss.