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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung im Bereich Zweck des Vereins
von: franky ()
Datum: 08.11.2023

Im kommenden Jahr wird es wahrscheinlich nötig sein unsere Satzung im Bereich Zweck des Vereins zu ändern.
Die Satzung bestimmt, dass für Satzungsänderungen die Hälfte der Mitglieder, für die Auflösung des Vereins 3/4 der Mitglieder erforderlich sind. Für eine Änderung des Zwecks ist keine Regelung enthalten.
Kann ich davon ausgehen, dass der Zweck des Vereins mit 3/4 der Mitglieder beschlossen werden kann?

Re: Satzungsänderung im Bereich Zweck des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 08.11.2023

Nein, das hat die Rechtsprechung ausdrücklich geklärt: Wenn die Satzung das nicht ausdrücklich anders regelt, gilt für Zweckänderungen die Zustimmung aller (!) Mitglieder.

Re: Satzungsänderung im Bereich Zweck des Vereins
von: franky ()
Datum: 08.11.2023

Verstehe! Für eine Neufassung der Satzung würde dann das Gleiche gelten, nehme ich an.
Wenn man schon alle Mitglieder benötigt, würde es sich anbieten die Satzung komplett neu zu fassen.