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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
franky schrieb: ------------------------------------------------------- > Im kommenden Jahr wird es wahrscheinlich nötig > sein unsere Satzung im Bereich Zweck des Vereins > zu ändern. > Die Satzung bestimmt, dass für Satzungsänderungen > die Hälfte der Mitglieder, für die Auflösung des > Vereins 3/4 der Mitglieder erforderlich sind. Für > eine Änderung des Zwecks ist keine Regelung > enthalten. > Kann ich davon ausgehen, dass der Zweck des > Vereins mit 3/4 der Mitglieder beschlossen werden > kann?
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