Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: Rosenresli ()
Datum: 02.11.2023
Hallo liebes Forum,
ein Vereinsmitglied hat gekündigt und seinen ihm überlassenen Schlüssel per Einwurfeinschreiben mitsamt der Kündigung geschickt. Die Kündigung war im verschlossenen Umschlag, der Schlüssel nicht dabei. Er hätte den Schlüssel unter Zeugen in den Brief gelegt schreibt er.
Ich habe den Brief gestern aus unserem Briefkasten genommen definitiv ohne Schlüssel bei der Brieföffnung und das Mitglied gestern Abend gleich darüber informiert. Er streitet es natürlich ab.
Seit 3 Jahren gibt es Schlüssel nur noch gegen Quittung. In dieser Quittung wird auch darauf hingewiesen, dass der Schlüssel an den Vorstand abzugeben ist und bei Verlust eine Gebühr fällig wird. Von Postversand ist keine Rede, was aber auch schon passiert ist bzw. wir den Schlüssel im Briefkasten gefunden haben.
Zu der Zeit, als besagtes Mitglied ein Schlüssel ausgehändigt wurde, gab es diese Quittungen noch nicht. Es wurde nur händisch in einer Liste vermerkt. Wie das mit der Information über die Schlüsselhaftung gelaufen ist kann keiner mehr sagen; die Verantwortlichen sind nicht mehr da. Vermutlich wurde der Schlüssel ausgegeben und dann irgendwann wieder abgegeben (oder eben nicht).
Offiziell hat das Mitglied keine Quittung je gesehen, weiß also auch nicht, dass der Schlüssel an den Vorstand zurückzugeben ist. Natürlich spricht es sich rum bzw. wird er sich erkundigt haben bei den Sportkollegen.
Wo liegt dann jetzt die Haftung bzw. Beweislast? Deutsche Post (Brief lag ja schon im Briefkasten), Mitglied (der einen Zeugen hat meint er) oder Verein (Brieföffnung ohne Zeugen, aber aufgrund des Gewichtes allein kann schon kein Schlüssel darin gewesen sein).
Vielleicht kann jemand was dazu sagen?
Viele Grüße und besten Dank!
Rosenresli