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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: Rosenresli ()
Datum: 02.11.2023

Hallo liebes Forum,
ein Vereinsmitglied hat gekündigt und seinen ihm überlassenen Schlüssel per Einwurfeinschreiben mitsamt der Kündigung geschickt. Die Kündigung war im verschlossenen Umschlag, der Schlüssel nicht dabei. Er hätte den Schlüssel unter Zeugen in den Brief gelegt schreibt er.
Ich habe den Brief gestern aus unserem Briefkasten genommen definitiv ohne Schlüssel bei der Brieföffnung und das Mitglied gestern Abend gleich darüber informiert. Er streitet es natürlich ab.

Seit 3 Jahren gibt es Schlüssel nur noch gegen Quittung. In dieser Quittung wird auch darauf hingewiesen, dass der Schlüssel an den Vorstand abzugeben ist und bei Verlust eine Gebühr fällig wird. Von Postversand ist keine Rede, was aber auch schon passiert ist bzw. wir den Schlüssel im Briefkasten gefunden haben.
Zu der Zeit, als besagtes Mitglied ein Schlüssel ausgehändigt wurde, gab es diese Quittungen noch nicht. Es wurde nur händisch in einer Liste vermerkt. Wie das mit der Information über die Schlüsselhaftung gelaufen ist kann keiner mehr sagen; die Verantwortlichen sind nicht mehr da. Vermutlich wurde der Schlüssel ausgegeben und dann irgendwann wieder abgegeben (oder eben nicht).

Offiziell hat das Mitglied keine Quittung je gesehen, weiß also auch nicht, dass der Schlüssel an den Vorstand zurückzugeben ist. Natürlich spricht es sich rum bzw. wird er sich erkundigt haben bei den Sportkollegen.
Wo liegt dann jetzt die Haftung bzw. Beweislast? Deutsche Post (Brief lag ja schon im Briefkasten), Mitglied (der einen Zeugen hat meint er) oder Verein (Brieföffnung ohne Zeugen, aber aufgrund des Gewichtes allein kann schon kein Schlüssel darin gewesen sein).

Vielleicht kann jemand was dazu sagen?

Viele Grüße und besten Dank!
Rosenresli

Re: Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: pfeffer ()
Datum: 02.11.2023

Ich gehe davon aus, dass hier eine Bringschuld vorliegt. Das Risiko des Versands liegt dann beim Versender.
Es genügt also nicht, dass der Versender nachweisen kann, dass er ordnunggemäß versendet hat. Erst mit der nachgewiesenen Aushändigung an dem Empfänger geht das Risiko auf diesen über.

Re: Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: Rosenresli ()
Datum: 02.11.2023

Danke für die schnelle Antwort!

Wäre ein Einwurfeinschreiben nicht als Nachweis zu werten? Im Kündigungsschreiben selbst wird auf den beigefügten Schlüssel verwiesen. Fakt ist ja, dass er nicht angekommen ist.

Re: Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: pfeffer ()
Datum: 02.11.2023

Wäre ein Einwurfeinschreiben nicht als Nachweis zu werten?

# Bei einer Bringschuld spielt das keine Rolle, weil das Einwurfeinschreiben ja nicht den Nachweis liefert, dass der Schlüssel in der Sendung war.

Re: Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: Rosenresli ()
Datum: 02.11.2023

Vielen Dank!

Re: Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: D.Lämmer ()
Datum: 06.11.2023

War der Umschlag unversehrt? Ich habe auch einmal einen Brief mit einem Schlüssel versendet. Die Briefsortiermaschinen der Post arbeiten so schnell, dass dadurch Fliehkräfte entstehen können, die den Schlüssel aus dem Umschlag katapultiert haben. Der Umschlag, der ankam, hatte dann eine kleine Öffnung an einer der Seiten. Habe den Schlüssel dann über die Post zurück bekommen.

Re: Vereinsschlüssel übersenden per Post
von: Rosenresli ()
Datum: 21.11.2023

Der Umschlag war unversehrt.