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Vereinsrecht und -organisation
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort! > > Wäre ein Einwurfeinschreiben nicht als Nachweis zu > werten? Im Kündigungsschreiben selbst wird auf den > beigefügten Schlüssel verwiesen. Fakt ist ja, dass > er nicht angekommen ist.
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