Re: Verschiebung JHV
von: W. Pfeffer ()
Datum: 06.03.2020
Grundsätzlich bleibt eine Verschiebung ohne Folgen, weil das eine rein vereinsinterne Angelegenheit ist.
Über die Verschiebung entscheidet das einladende Organ, also der Vorstand.
Aus der genannten Satzungsregelung ergibt sich lediglich ein rechtliches Mittel für ein Mitglied, die Einberufung zu verlangen. Da es gewichtige sachliche Gründe gibt, wird das kein Problem sein. Ein Schaden wird dem Verein dadurch ja nicht entstehen.