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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail
von: Thomas D. ()
Datum: 27.10.2023

Guten Tag,
in unserer Vereinsatzung steht, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich, also per Post, verschickt muss. Wir möchten das vereinfachen und die Satzung ändern, indem wir "in Textform" statt schriftlich schreiben, damit die Einladung auch per E-Mail verschickt werden. Spricht da rechtlich etwas dagegen?



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Re: Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail
von: pfeffer ()
Datum: 27.10.2023

Nach herrschender Rechtsprechung ist schon unter "Schriftform" grundsätzlich die Textform zu verstehen.
Es sollte besser ausdrücklich von E-Mail gesprochen werden, damit wirklich verbindlich so eingeladen werden kann.