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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Thomas D. schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > in unserer Vereinsatzung steht, dass die Einladung > zur Mitgliederversammlung schriftlich, also per > Post, verschickt muss. Wir möchten das > vereinfachen und die Satzung ändern, indem wir "in > Textform" statt schriftlich schreiben, damit die > Einladung auch per E-Mail verschickt werden. > Spricht da rechtlich etwas dagegen?
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