Wann sollte ein gemeinnütziger Verein den Freistellungsbescheid beantragen?
von: achyut_b ()
Datum: 25.10.2023
Hallo,
wir sind ein neu gegründeter gemeinnütziger Verein.
Wir haben soeben den Feststellungsbescheid (Bescheid gemäß § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO) erhalten.
Dort wird darauf hingewiesen, dass wir berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen wir den Freistellungsbescheid jetzt beantragen oder stellt uns das Finanzamt diesen zu einem späteren Zeitpunkt aus, ohne dass wir ihn gesondert beantragen müssen?
Vielen Dank im Voraus!
Achyut