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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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achyut_b schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir sind ein neu gegründeter gemeinnütziger > Verein. > Wir haben soeben den Feststellungsbescheid > (Bescheid gemäß § 60a Abs. 1 AO über die > gesonderte Feststellung der Einhaltung der > satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, > 59, 60 und 61 AO) erhalten. > Dort wird darauf hingewiesen, dass wir berechtigt > sind, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und > Mitgliedsbeiträge auszustellen. > > Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen > wir den Freistellungsbescheid jetzt beantragen > oder stellt uns das Finanzamt diesen zu einem > späteren Zeitpunkt aus, ohne dass wir ihn > gesondert beantragen müssen? > > Vielen Dank im Voraus! > Achyut
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