Spielausschuss im Verein
von: Spieler Nr. 10 ()
Datum: 19.12.2019
Auszug aus der Satzung des Sportvereins...
§ 10 Der Spielausschuss
Der Spielausschuss besteht aus:
dem Vorsitzenden, der ein geprüfter Schiedsrichter auf Landesebene sein sollte aber nicht muss
dem 1. Beisitzer, der Stellvertreter des Vorsitzenden ist
dem 2. Beisitzer.
Alle drei Mitglieder des Spielausschusses müssen mind. geprüfte Schiedsrichter für Nachwuchs bzw. Kreisebene sein.
§ 11 Wahl und Amtszeit des Spielausschusses
Die Mitglieder des Spielausschusses werden von der MV jeweils für die Dauer von 3 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
§ 12 Beschlüsse und Beschlussfassung des Spielausschusses
Der Spielausschuss trifft seine Entscheidungen unter Einhaltung der Spielordnungen des
Vereins und des Landes in Spielausschusssitzungen, auf schriftlichem oder telefonischen Wege mit anschließender schriftlicher Bestätigung der Mitglieder.
Jedes Mitglied des Spielausschusses hat eine Stimme.
Eine Einberufungsfrist von 5 Tagen für die Sitzungen ist ohne Mitteilung einer Tagesordnung einzuhalten. Über die Beschlüsse des Spielausschusses ist zu Beweis-zwecken ein Beschlussprotokoll zu führen was von den Mitgliedern des Spielausschusses zu unterschreiben ist.
Hier nun der Hintergrund meiner 2 Fragen:
Der Vorsitzende des Spielausschusses ist zurückgetreten. Der Vorstand des Vereins versuchte in einzelnen Gesprächen mit 3 Personen einen Nachfolger kommissarisch bis zur nächsten MV einzusetzen. Leider wurde innerhalb eines halben Jahres kein komm. Nachfolger gefunden. Es gab keine freiwilligen Bewerbungen für den Einsatz zum komm. Vorsitzenden bis zur nächsten MV. Da die MV in den nächsten 2 Monaten stattfindet, wurde durch den Vorstand des Vereins beschlossen die beiden Beisitzer ihre Arbeit im Spielausschuss bis zur MV weitermachen zu lassen, um dann auf der MV einen neuen Vorsitzenden des Spielausschusses zu wählen.
Der Spielbetrieb musste weitergehen, die Beisitzer waren sich in allen Entscheidungen einig und deshalb stellt sich hier die Frage.
Frage 1.War der Spielausschuss bisher weiterhin mit 2 Personen beschlussfähig?
Frage 2: Ist der Spielausschuss bis zur MV weiterhin für zwei weitere Monate beschlussfähig?