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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Spieler Nr. 10 schrieb: ------------------------------------------------------- > Auszug aus der Satzung des Sportvereins... > > § 10 Der Spielausschuss > > Der Spielausschuss besteht aus: > dem Vorsitzenden, der ein geprüfter Schiedsrichter > auf Landesebene sein sollte aber nicht muss > dem 1. Beisitzer, der Stellvertreter des > Vorsitzenden ist > dem 2. Beisitzer. > Alle drei Mitglieder des Spielausschusses müssen > mind. geprüfte Schiedsrichter für Nachwuchs bzw. > Kreisebene sein. > > § 11 Wahl und Amtszeit des Spielausschusses > > Die Mitglieder des Spielausschusses werden von der > MV jeweils für die Dauer von 3 Jahren mit > einfacher Stimmenmehrheit gewählt. > > § 12 Beschlüsse und Beschlussfassung des > Spielausschusses > > Der Spielausschuss trifft seine Entscheidungen > unter Einhaltung der Spielordnungen des > Vereins und des Landes in Spielausschusssitzungen, > auf schriftlichem oder telefonischen Wege mit > anschließender schriftlicher Bestätigung der > Mitglieder. > Jedes Mitglied des Spielausschusses hat eine > Stimme. > Eine Einberufungsfrist von 5 Tagen für die > Sitzungen ist ohne Mitteilung einer Tagesordnung > einzuhalten. Über die Beschlüsse des > Spielausschusses ist zu Beweis-zwecken ein > Beschlussprotokoll zu führen was von den > Mitgliedern des Spielausschusses zu unterschreiben > ist. > > Hier nun der Hintergrund meiner 2 Fragen: > > Der Vorsitzende des Spielausschusses ist > zurückgetreten. Der Vorstand des Vereins versuchte > in einzelnen Gesprächen mit 3 Personen einen > Nachfolger kommissarisch bis zur nächsten MV > einzusetzen. Leider wurde innerhalb eines halben > Jahres kein komm. Nachfolger gefunden. Es gab > keine freiwilligen Bewerbungen für den Einsatz zum > komm. Vorsitzenden bis zur nächsten MV. Da die MV > in den nächsten 2 Monaten stattfindet, wurde durch > den Vorstand des Vereins beschlossen die beiden > Beisitzer ihre Arbeit im Spielausschuss bis zur MV > weitermachen zu lassen, um dann auf der MV einen > neuen Vorsitzenden des Spielausschusses zu > wählen. > Der Spielbetrieb musste weitergehen, die Beisitzer > waren sich in allen Entscheidungen einig und > deshalb stellt sich hier die Frage. > > Frage 1.War der Spielausschuss bisher weiterhin > mit 2 Personen beschlussfähig? > > Frage 2: Ist der Spielausschuss bis zur MV > weiterhin für zwei weitere Monate beschlussfähig?
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