Re: Vereinsausschluss - Vorstandschaft ignoriert Widerspruch des Mitglieds ... ...
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2023
Das ist nicht grundsätzlich geklärt. Es gibt ein Recht auf Gehör, aber kein Recht, dass auch ein Widerspruch gegen den Ausschließungsbescheid behandelt wird.
Der vereinsinterne Rechtsweg ist mit der Gewährung rechtliches Gehörs grundsätzlich ausgeschöpft, wenn die Satzung hier keine speziellen Vorgaben macht.
Macht der Verein aber Verfahrensfehler (also z.B. unbewiesene Anschuldigungen, keine ausreichende Berücksichtigung von Gegenbeweisen), dann riskiert er vor Gericht zu unterliegen, wenn das Mitglied klagt.